Architektenrecht
Das Bau- und Architektenrecht umfasst neben klassischen Bauverträgen auch Planungsleistungen und komplexe Haftungsfragen. Typische Streitpunkte sind Planungsfehler, Baukostensteigerungen oder unklare Leistungsbeschreibungen.
Ich berate Bauherren, Architekten und Unternehmen bei der Vertragsgestaltung, prüfe Honoraransprüche nach HOAI und vertrete Sie bei gerichtlichen Auseinandersetzungen. Mit einer frühzeitigen rechtlichen Begleitung lassen sich viele Konflikte vermeiden.
Als Anwalt für Bau- und Architektenrecht stehe ich für eine klare, praxisorientierte Lösung.
Rechtliche Beratung und Unterstützung im Architektenrecht
Das Architektenrecht regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen Bauherren, Architekten und weiteren am Bau Beteiligten. Es umfasst insbesondere Fragen der Vertragsgestaltung, der Vergütung nach der HOAI, der Leistungsphasen sowie der Haftung bei Planungs- und Überwachungsfehlern.
Aufgrund der wirtschaftlichen Tragweite von Bauvorhaben und der hohen Komplexität der rechtlichen Rahmenbedingungen ist eine frühzeitige anwaltliche Beratung im Architektenrecht entscheidend. Ich unterstütze Sie bei der rechtssicheren Gestaltung von Architektenverträgen, der Durchsetzung oder Abwehr von Honorarforderungen sowie der Klärung von Haftungs- und Gewährleistungsansprüchen.
Vertragsgestaltung
Ein klar und rechtssicher formulierter Architektenvertrag bildet die Grundlage für ein erfolgreiches Bauprojekt. Leistungsumfang, Verantwortlichkeiten, Vergütungsregelungen und Haftungsfragen müssen eindeutig geregelt sein. Eine anwaltliche Vertragsprüfung oder -gestaltung vermeidet Auslegungsspielräume und spätere Streitigkeiten zwischen Bauherr und Architekt.
Vergütung
Die Vergütung von Architektenleistungen richtet sich häufig nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Unklarheiten über anrechenbare Kosten, Honorarzonen oder Leistungsphasen führen regelmäßig zu Konflikten. Rechtliche Beratung sorgt für eine korrekte Abrechnung und die Durchsetzung berechtigter Honoraransprüche.
Leistungsphasen
Die einzelnen Leistungsphasen definieren den Umfang der Architektenleistung und sind entscheidend für Vergütung und Haftung. Streit entsteht häufig darüber, welche Leistungen geschuldet oder erbracht wurden. Eine präzise rechtliche Bewertung schafft Klarheit über Rechte und Pflichten aller Beteiligten.
Haftung
Architekten haften für Planungs-, Überwachungs- und Koordinationsfehler mit teils erheblichen finanziellen Folgen. Die Abgrenzung von Verantwortlichkeiten und Mitverschulden ist rechtlich anspruchsvoll. Ich prüfe für Sie Haftungsrisiken und setze Ihre Ansprüche durch bzw. wehre unberechtigte Forderungen ab.
Mängel
Baumängel können auf fehlerhafte Planung oder unzureichende Bauüberwachung zurückzuführen sein. Die rechtliche Bewertung von Mängelansprüchen erfordert fundierte Kenntnisse im Zusammenspiel von Architekten- und Baurecht. Juristische Unterstützung ist hier essenziell für eine erfolgreiche Anspruchsdurchsetzung.
Kündigung
Die vorzeitige Beendigung eines Architektenvertrags wirft komplexe Fragen zur Vergütung, Haftung und Abrechnung bereits erbrachter Leistungen auf. Ob freie oder außerordentliche Kündigung – eine rechtliche Beratung klärt die finanziellen und rechtlichen Folgen und minimiert Risiken.
