Architekten­recht

Das Bau- und Architektenrecht umfasst neben klassischen Bauverträgen auch Planungsleistungen und komplexe Haftungsfragen. Typische Streitpunkte sind Planungsfehler, Baukostensteigerungen oder unklare Leistungsbeschreibungen.

Ich berate Bauherren, Architekten und Unternehmen bei der Vertragsgestaltung, prüfe Honoraransprüche nach HOAI und vertrete Sie bei gerichtlichen Auseinandersetzungen. Mit einer frühzeitigen rechtlichen Begleitung lassen sich viele Konflikte vermeiden.

Als Anwalt für Bau- und Architektenrecht stehe ich für eine klare, praxisorientierte Lösung.

Rechtliche Beratung und Unterstützung im Architektenrecht

Das Architektenrecht regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen Bauherren, Architekten und weiteren am Bau Beteiligten. Es umfasst insbesondere Fragen der Vertragsgestaltung, der Vergütung nach der HOAI, der Leistungsphasen sowie der Haftung bei Planungs- und Überwachungsfehlern.

Aufgrund der wirtschaftlichen Tragweite von Bauvorhaben und der hohen Komplexität der rechtlichen Rahmenbedingungen ist eine frühzeitige anwaltliche Beratung im Architektenrecht entscheidend. Ich unterstütze Sie bei der rechtssicheren Gestaltung von Architektenverträgen, der Durchsetzung oder Abwehr von Honorarforderungen sowie der Klärung von Haftungs- und Gewährleistungsansprüchen.

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