Immobilien­erwerbsrecht

Der Erwerb einer Immobilie ist für Käufer wie Verkäufer ein komplexes Rechtsgeschäft, bei dem es auf rechtliche Absicherung ankommt. Fehler in Kaufverträgen oder unklare Regelungen zu Gewährleistungsrechten können teure Folgen haben.

Ich prüfe Kaufverträge, begleite Sie bei Vertragsverhandlungen und sichere Ihre Interessen ab. Auch bei Problemen nach dem Immobilienkauf, etwa bei arglistig verschwiegenen Mängeln, setze ich Ihre Rechte konsequent durch.

Mit meiner Erfahrung im Immobilienerwerbsrecht schaffen Sie eine solide Grundlage für Ihre Investition.

Ihre rechtlichen Anliegen im Immobilien­erwerbsrecht

Ich berate und begleite Sie sowohl bei dem Verkauf Ihrer Immobilie, als auch bei dem Erwerb. Die Entscheidung darüber, welche Immobilie Sie erwerben möchten, hängt eng mit der Frage zusammen, wie diese Immobilie genutzt werden soll. Handelt es sich um eine Kapitalanlage, möchten Sie selbst einziehen oder geht es um ein Gewerbeobjekt? Jede Nutzungsart birgt unterschiedliche juristische Fragestellungen und erfordert eine individuelle Beratung, die ich Ihnen anbiete.

 

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