Maklerrecht
Das Maklerrecht wirft viele Fragen auf: Wann entsteht ein Provisionsanspruch? Welche Pflichten treffen den Makler? Und was passiert bei fehlerhaften Exposés oder Doppelprovisionen?
Ich berate sowohl Immobilienkäufer als auch Makler zu ihren Rechten und Pflichten und vertrete sie bei Streitigkeiten. Ein rechtssicherer Maklervertrag sowie eine klare Prüfung der Anspruchsgrundlagen sind entscheidend, um spätere Konflikte zu vermeiden.
Als Anwalt für Maklerrecht stehe ich Ihnen mit fundierter Beratung und konsequenter Vertretung zur Seite.
Rechtliche Beratung und Unterstützung im Maklerrecht
Das Maklerrecht regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen Immobilienmaklern und ihren Auftraggebern sowie weiteren Beteiligten eines Immobiliengeschäfts. Im Mittelpunkt stehen der Maklervertrag, der Provisionsanspruch und die gesetzlichen Informations- und Aufklärungspflichten.
Gerade beim Kauf oder der Anmietung von Immobilien kommt es häufig zu Streitigkeiten über die Wirksamkeit von Maklerverträgen, die Fälligkeit der Provision oder die Haftung für fehlerhafte Angaben. Eine frühzeitige anwaltliche Beratung im Maklerrecht schafft Klarheit, minimiert wirtschaftliche Risiken und unterstützt sowohl Auftraggeber als auch Makler bei der rechtssicheren Durchsetzung ihrer Ansprüche.
Maklervertrag
Der Maklervertrag bildet die rechtliche Grundlage für die Tätigkeit des Immobilienmaklers. Form, Inhalt und Laufzeit des Vertrags sowie Regelungen zur Provision müssen eindeutig und gesetzeskonform ausgestaltet sein. Eine rechtliche Prüfung durch mich stellt sicher, dass der Vertrag wirksam ist und spätere Streitigkeiten vermieden werden.
Provision
Der Anspruch auf Maklerprovision ist an strenge rechtliche Voraussetzungen geknüpft. Insbesondere bei Wohnimmobilien gelten besondere gesetzliche Regelungen zur Provisionsverteilung und Fälligkeit. Ich prüfe für Sie, ob ein Provisionsanspruch besteht oder erfolgreich abgewehrt werden kann.
Nachweis
Der Nachweis einer Vertragsgelegenheit ist eine der zentralen Maklerleistungen. Ob diese Leistung ordnungsgemäß erbracht wurde, ist häufig Gegenstand rechtlicher Auseinandersetzungen. Ich kläre für Sie, wann ein ausreichender Nachweis vorliegt und welche Anforderungen erfüllt sein müssen.
Vermittlung
Neben dem Nachweis kann auch die Vermittlungstätigkeit Grundlage eines Provisionsanspruchs sein. Die Abgrenzung zwischen bloßer Tätigkeit und erfolgreicher Vermittlung ist rechtlich anspruchsvoll. Eine fundierte rechtliche Bewertung durch mich schützt vor unberechtigten Forderungen oder dem Verlust berechtigter Ansprüche.
Aufklärung
Makler unterliegen umfangreichen Informations- und Aufklärungspflichten gegenüber ihren Auftraggebern. Unzutreffende oder unvollständige Angaben können zu Haftungsansprüchen führen. Ich helfe Ihnen bei der Durchsetzung oder Abwehr von Schadensersatzforderungen.
Haftung
Fehlerhafte Exposés, unzutreffende Flächenangaben oder verschwiegene Mängel können erhebliche Haftungsrisiken für Makler begründen. Das Maklerrecht regelt die Voraussetzungen und Grenzen der Haftung. Ich sorge für eine rechtssichere Klärung der Verantwortlichkeiten.
